Ausschuss

Ausschuss

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Aus|schuss ['au̮sʃʊs], der; -es, Ausschüsse ['au̮sʃʏsə]:
1. aus einer größeren Versammlung o. Ä. ausgewählte Gruppe von Personen, die eine besondere Aufgabe zu erfüllen hat:
sie wurde für ihre Partei in den Ausschuss für Kultur und Medien gewählt.
Syn.: Gremium, Komitee, Kommission, Kreis, Rat, Zirkel.
2. <ohne Plural> minderwertige Ware:
das ist alles nur Ausschuss.
Syn.: Plunder (ugs.), Ramsch (ugs. abwertend).

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Aus|schuss 〈m. 1u
I 〈unz.〉 als fehlerhaft, mangelhaft Ausgesondertes, Abfall
II 〈zählb.〉
1. für besondere Aufgaben ausgewählte Leute, Kommission, Komitee (Prüfungs\Ausschuss)
2. Stelle, an der ein Geschoss aus dem Körper wieder ausgetreten ist; Sy Ausschussöffnung
● engerer, erweiterter \Ausschuss; beschließender, geschäftsführender, ständiger, vorbereitender \Ausschuss

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Aus|schuss , der; -es, Ausschüsse:
1. Austrittsstelle eines Geschosses:
der A. war ziemlich groß.
2. [zu ausschießen (3)] für besondere Aufgaben aus einer größeren Gemeinschaft, Körperschaft ausgewählte Personengruppe:
ein ständiger A.;
ein A. von Expertinnen;
ein A. tagt, tritt zusammen;
einen A. bilden, wählen;
in einen A. gewählt werden.
3. <o. Pl.> [zu ausschießen (3)] Gesamtheit von fehlerhaften, minderwertigen Produkten, Werkstoffen, Werkstücken, Waren, die aussortiert werden:
das ist alles A.

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Ausschuss,
 
1) Staatsrecht: aus größeren Gremien, insbesondere aus Vertretungskörperschaften gewählter engerer Kreis (Komitee) mit besonderen Aufgaben. Regelmäßig bereitet der Ausschuss einen Gegenstand vor, über den das Plenum entscheidet (beratender Ausschuss); beschließende Ausschüsse können - meist vorbehaltlich einer Aufhebung durch das Plenum - auch selbst die Sachentscheidung fällen. Einige Ausschüsse des Deutschen Bundestages sind im GG besonders geregelt (Ausschuss für Angelegenheiten der EU, Auswärtiger Ausschuss, Verteidigungsausschuss, Petitionsausschuss, Vermittlungsausschuss zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesrat und Bundestag im Gesetzgebungsverfahren, ferner die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen). Eine besondere Rolle fällt im Verteidigungsfall dem Gemeinsamen Ausschuss zu.
 
 2) Technik: fehlerhaft produzierte Ware; Werkstoffe, Werkstücke oder Fertigwaren, die für den ihnen zugedachten Zweck nicht brauchbar sind.

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Aus|schuss, der; -es, ...schüsse [2, 3: zu ↑ausschießen (3)]: 1. Austrittsstelle eines Geschosses: Der A. ist meist größer als der Einschuss, weil er durch Knochensplitter und Gewebefetzen erweitert wird (Medizin II, 47). 2. für besondere Aufgaben aus einer größeren Gemeinschaft, Körperschaft ausgewählte Personengruppe: ein engerer, erweiterter, ständiger A.; ein A. von Wissenschaftlern; ein A. tagt, tritt zusammen; einen A. bilden, wählen; in einen A. gewählt werden; in jedem A. saß schon ein Vertreter des entsprechenden Ministeriums (Musil, Mann 224). 3. <o. Pl.> aussortierte, fehlerhafte, minderwertige Produkte, Werkstoffe, Werkstücke, Waren: das ist alles A.; Überhaupt noch mehr A. produzieren, auch im Kanisterbau und so weiter (Degenhardt, Zündschnüre 39); die große Masse der Schafe war weiß und nur eine Minderzahl scheckig, sodass denn Jaakob auch tat, als handle es sich um eine Art von A. (Th. Mann, Joseph 354).

Universal-Lexikon. 2012.

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